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   VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18   

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VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18 (https://dejure.org/2020,3978)
VG Hannover, Entscheidung vom 03.02.2020 - 1 A 4054/18 (https://dejure.org/2020,3978)
VG Hannover, Entscheidung vom 03. Februar 2020 - 1 A 4054/18 (https://dejure.org/2020,3978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestattungskosten als unbillige Härte

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1127
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 ME 86/13

    Verpflichtung zur Totenfürsorge für den hinterbliebenen Ehegatten trotz

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18
    Jedenfalls, so hat es ausgeführt, kommt ein solches Entfallen aus Billigkeitsgründen - wenn überhaupt - nur in besonderen Ausnahmesituationen in Betracht, in denen einem Angehörigen schlichtweg unzumutbar ist, für die Bestattung des Verstorbenen Sorge zu tragen (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 9. Juli 2013 - 8 ME 86/13 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Denn es handelt sich um keine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Kostenbelastung des Bestattungspflichtigen, da er entweder Rückgriff bei einem Erben nach § 1968 BGB oder einem anderen gleichrangig Bestattungspflichtigen nach §§ 426 BGB, 8 Abs. 4 Satz 2 BestattG nehmen kann und (hilfsweise) bei einer Unzumutbarkeit der Kostentragung zudem die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII eröffnet ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9. Juli 2013 - 8 ME 86/13 - juris, Rn. 12; Beschl. v. 5. April 2019 - 10 PA 350/18 -, juris Rn. 9).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts selbst Körperverletzungshandlungen des Verstorbenen gegenüber dem Bestattungspflichtigen, auch über mehrere Jahre hinweg, nicht als eine schwere Straftat im skizzierten Sinne angesehen werden (Nds. OVG, Beschl. v. 9. Juli 2013 - 8 ME 86/13 - juris, Rn. 10 f.).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12

    Ausnahmen von der Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG in eng begrenzten

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18
    Aus diesem Grunde darf und muss die Schwelle, ab derer von einer Unzumutbarkeit auszugehen ist und die Bestattungspflicht auf den nachrangig Bestattungspflichtigen oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, auf die Allgemeinheit übergeht, eine erheblich höhere sein (Nds. OVG, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 8 LA 150/12 -, juris Rn. 6 f.; VG Lüneburg, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 5 A 146/14 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Dies ergibt sich nach Auffassung des Einzelrichters daraus, dass die Rechtsprechung das Kriterium des Entzugs der elterlichen Sorge mit Blick darauf entwickelt hat, dass sein Vorliegen durch die subsidiär bestattungspflichtige Behörde leicht zu ermitteln ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18. Dezember 2006 - 8 LA 131/06 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 8 LA 150/12 - juris Rn. 11).

  • VG Lüneburg, 16.12.2014 - 5 A 146/14

    Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Totenfürsorge; Unterhalt

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18
    Aus diesem Grunde darf und muss die Schwelle, ab derer von einer Unzumutbarkeit auszugehen ist und die Bestattungspflicht auf den nachrangig Bestattungspflichtigen oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, auf die Allgemeinheit übergeht, eine erheblich höhere sein (Nds. OVG, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 8 LA 150/12 -, juris Rn. 6 f.; VG Lüneburg, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 5 A 146/14 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Nicht ausreichend sind demgegenüber Unterhaltspflichtverletzungen, ein zerrüttetes Verhältnis des Verstorbenen zu dessen nahen Angehörigen, das zu einem über Jahrzehnte ausbleibendem Kontakt führt, oder sonst gestörte Familienverhältnisse (VG Lüneburg, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 5 A 146/14 -, juris Rn. 21 f. m.w.N.).

  • VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11

    Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18
    Ob vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Lage in Niedersachsen ein Entfallen der Bestattungspflicht aus Billigkeitsgründen vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wie es insbesondere in der Rechtsprechung zur Gesetzeslage anderer Bundesländer anerkannt ist (vgl. etwa Hess. VGH, Urt. v. 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 -, juris Rn. 32 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27. April 2015 - 2 LB 28/14 -, juris), überhaupt in Betracht kommt, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bisher offengelassen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18
    Ob vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Lage in Niedersachsen ein Entfallen der Bestattungspflicht aus Billigkeitsgründen vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wie es insbesondere in der Rechtsprechung zur Gesetzeslage anderer Bundesländer anerkannt ist (vgl. etwa Hess. VGH, Urt. v. 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 -, juris Rn. 32 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27. April 2015 - 2 LB 28/14 -, juris), überhaupt in Betracht kommt, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bisher offengelassen.
  • VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16

    Bestattung; Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Kosten für Bestattung

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18
    Ebenfalls nicht ausreichend ist der Umstand, dass der Bestattungspflichtige den Verstorbenen nicht gekannt hat und auch keinerlei persönlicher Kontakt bestand (VG Lüneburg, Urt. v. 12. Juni 2016 - 5 A 144/16 -, juris Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 LA 131/06

    Angehöriger; Ausnahme; Ausnahmefall; Bestattung; Bestattungskosten;

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18
    Dies ergibt sich nach Auffassung des Einzelrichters daraus, dass die Rechtsprechung das Kriterium des Entzugs der elterlichen Sorge mit Blick darauf entwickelt hat, dass sein Vorliegen durch die subsidiär bestattungspflichtige Behörde leicht zu ermitteln ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18. Dezember 2006 - 8 LA 131/06 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 8 LA 150/12 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2019 - 10 PA 350/18

    Bestattung; Bestattungspflicht, vorrangig, primär, subsidiär;

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18
    Denn es handelt sich um keine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Kostenbelastung des Bestattungspflichtigen, da er entweder Rückgriff bei einem Erben nach § 1968 BGB oder einem anderen gleichrangig Bestattungspflichtigen nach §§ 426 BGB, 8 Abs. 4 Satz 2 BestattG nehmen kann und (hilfsweise) bei einer Unzumutbarkeit der Kostentragung zudem die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII eröffnet ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9. Juli 2013 - 8 ME 86/13 - juris, Rn. 12; Beschl. v. 5. April 2019 - 10 PA 350/18 -, juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 06.10.2021 - W 2 K 21.556

    Bestattungsrecht, Ersatzvornahme, Heranziehung zu Bestattungskosten, unbillige

    Weitgehend werden die zivilrechtlichen Bestimmungen, nach denen die Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten (§ 1579 BGB) oder von Verwandten gerader Linie (§ 1611 BGB) wegen grober Unbilligkeit eingeschränkt ist oder vollständig entfällt, als nicht übertragbar angesehen, was damit begründet wird, dass es sich bei der Pflicht zum Ersatz der Beerdigungskosten nur um eine einmalige, der Höhe nach von vornherein begrenzte Zahlungspflicht handele, die zu tragen den Angehörigen viel eher zugemutet werden könne als die Unterhaltspflicht (OVG Schleswig, U.v. 27.4.2015 - 2 LB 27/14 - juris; VG Lüneburg, U.v. 16.12.2014 - 5 A 146/14 - juris; VG Halle/Saale, U.v. 20.11.2009 - 4 A 318/09 - juris; VG Koblenz, U.v. 14.6.2005 - 6 K 93/05.KO - juris; VG Hannover, U.v. 3.2.2020 - 1 A 4054/18 - juris).

    Die Erstattung von Beerdigungskosten ist nach überwiegender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nur bei einem schwerwiegenden elterlichen Fehlverhalten unzumutbar, durch das das Eltern-Kind-Verhältnis beiderseitig vollständig zerstört wurde, wie schwere Straftaten des Verstorbenen zu Lasten des an sich bestattungspflichtigen Angehörigen (VGH München, B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris; OVG Schleswig, U.v. 27.4.2015 - 2 LB 27/14) oder ein dauerhafter Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung (OVG Greifswald, U.v. 18.3.2014 - 1 L 120/12 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 18.12.2006 - 8 LA 131/06 - juris; VG Oldenburg, U.v. 5.9.2012 - 5 A 1368/11 - juris; VG Hannover, U.v. 3.2.2020 - 1 A 4054/18 - juris).

  • VG Düsseldorf, 01.02.2023 - 23 L 118/23
    Soweit aus den Gründen, aus denen nach teilweise vertretener Ansicht eine Kostentragungspflicht ausnahmsweise wegen unbilliger Härte - trotz der Regelung in § 74 SGB XII - gemäß § 24 Abs. 2 VO VwVG NRW entfallen soll, vereinzelt bereits eine Einschränkung der Bestattungspflicht erwogen wird, vgl. etwa bei schweren Straftaten zulasten des Bestattungspflichtigen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 10 LA 233/20 -, juris Rn. 12 m.w.N.; VG Lüneburg, Urteil vom 14. Juli 2022 - 2 A 59/21 -, juris Rn. 31; VG Hannover, Urteil vom 3. Februar 2020 - 1 A 4054/18 -, juris Rn. 16 f.; ablehnend demgegenüber bspw.: OVG Bautzen, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 4 A 10/19 -, juris Rn. 5; OVG Weimar, Urteil vom 23. April 2015 - 3 KO 341/11 -, juris Rn. 52; OVG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2010 - 5 Bf 34/10 -, juris Rn. 23 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 -, juris Rn. 24 ff., teilt die Kammer diese Auffassung nicht und ist unabhängig hiervon das Überschreiten dieser Schwelle weder substantiiert dargetan noch glaubhaft gemacht worden.
  • VG Frankfurt/Main, 10.05.2021 - 10 K 3986/19

    Heranziehung Bestattungskosten für verstorbenen Elternteil

    Allein die Tatsache der Entfremdung zwischen den Angehörigen, ein zerrüttetes familiäres Verhältnis, fehlende Nähe oder Unterhaltspflichtverletzungen von geringer Tragweite genügen für die Annahme der Unverhältnismäßigkeit nicht (vgl. zur Frage der Unzumutbarkeit nach § 74 SGB XII Hessisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2011 - L 9 SO 226/10 - Juris; VG Hannover, Urteil vom 3. Februar 2020 - 1 A 4054/18 -, juris).
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